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Dokumentieren
Man muss ja nicht gleich vom
Katastrophenfall ausgehen, wenn z.B. ein
Sicherheitsdatenblatt unvollständig, eine technische
Anweisung unklar oder eine Packungsbeilage mit
widersprüchlichen Dosierungsangaben erstellt wurde.
Aber ist es nicht mehr als
ärgerlich, wenn eine komplette Auflage „eingestampft“ werden
muss, weil der Fehler zu spät bemerkt wurde?
Freuen wir uns nicht auch alle über die
Bedienungsanleitungen, die unser neu erworbenes Aufbaumöbel
letztlich zu Kleinholz werden lassen? Und über solche
Anleitungen, die uns zwar einen kompletten Schaltplan
mitliefern, uns aber nicht verraten, dass und wo die
Transportsicherung versteckt ist, ohne deren Entfernung das
Gerät nicht in Betrieb genommen werden kann?
weiter …aus
Wörtern werden Worte
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